Ihr Seniorenbetreuungsdienst in der Krefelder Innenstadt
Änderungen ab 2027
Stellt Ihr Pflegedienst die Hauswirtschaft und Betreuung zum 01.01.2027 ein oder müssen Sie die Kosten künftig selbst tragen?
Wir sind für Sie da
Ambulante Pflegedienste können ab dem 01.01.2027* hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Betreuungsangebote nicht mehr wie bisher über die Pflegekassen abrechnen. Daher stellen viele Anbieter ihre Leistungen ein oder müssen eine hohe bis vollständig private Kostenübernahme von ihren Kunden einfordern. Wir übernehmen gerne diese Hilfen für Sie und führen Ihre Versorgung weiter – mit Abrechnung über die Pflegekassen!
*Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz PNOG (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026) wird der Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI (131 € pro Monat) und die 40 %-Umwidmungsmöglichkeit zum 01.01.2027 gestrichen. Gleichzeitig wird ein sog. „Sozialraumbudget“ bereitgestellt, welchen nur nochdurch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Der Gemeinsam e. V. ist ein solch anerkannter Anbieter. Die Angaben zum PNOG beziehen sich auf den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; Änderungen sind möglich.
Unsere Angebote
Hauswirtschaftsservice
Wenn die Hausarbeit schwerer fällt, stehen Ihnen unsere freundlichen Haushaltshilfen gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie beim Reinigen der Wohnung, kümmern uns um die Wäsche oder helfen bei der Vorbereitung von Mahlzeiten. Den konkreten Leistungsumfang stimmen wir mit Ihnen ganz individuell ab.
Begleitung im Alltag
Ob ein Termin beim Arzt, ein Behördengang oder der Einkauf: Wir begleiten Sie und nehmen uns Zeit für das, was Ihnen wichtig ist. Einkäufe erledigen wir auch für Sie, wenn Sie selbst nicht mitkommen können. Wir richten uns gerne nach Ihren Wünschen!
Betreuung
Ein Gespräch, eine gemeinsame Spielrunde oder ein Ausflug bringen die nötige Abwechslung in den Tag. Wir richten unsere Betreuung nach Ihren Interessen aus und unterstützen Sie dabei, Ihren Alltag zu gestalten. Auch Angehörige erhalten dadurch spürbare Entlastung.
Die Finanzierungsmöglichkeiten
Ab Pflegegrad 2 haben Sie ab dem 01.01.2027* Anspruch auf das Sozialraumbudget in Höhe von bis zu 300 € pro Monat von Ihrer Pflegekasse, welches ambulante Pflegedienste nicht abrechnen dürfen. Diesen Betrag und ggf. noch weitere Leistungen der Pflegekasse können Sie vorrangig eines Eigenanteils für unsere Hilfen einsetzen. Wir rechnen, wenn Sie dies möchten, direkt mit Ihrer Kasse ab. Beachten Sie: Nicht genutzte Beträge verfallen jeden Monat! Welche Unterstützung Sie nutzen möchten und wann, bzw. wie häufig wir zu Ihnen kommen, besprechen wir persönlich mit Ihnen. Sie erhalten stets vorab ein unverbindliches Angebot von uns und erfahren so alle relevanten Preise. Darüber hinaus beraten wir Sie zu weiteren möglichen Leistungen Ihrer Pflegekasse und unterstützen Sie bei deren Beantragung.
Ihr Weg zu uns
1
Kontaktaufnahme
Anrufen oder das Formular ausfüllen – wir werden uns schnell bei Ihnen zurückmelden!
2
Kostenlose Beratung
Wir nehmen Ihre Wünsche auf, was wann und wie oft gemacht werden soll. Dazu stellen wir Ihnen Ihre optimalen Optionen zur Finanzierung vor!
3
Unterstützung erhalten
Wir fassen alles in einem Angebot zusammen und, wenn Sie einverstanden sind, legen wir los!
Ihre Vorteile
Einfühlsame und kompetente Mitarbeiter/innen
Unser Personal arbeitet einfühlsam und wird fachlich kontinuierlich geschult. Dies wird regelmäßig durch die Bezirksregierung kontrolliert und überwacht. Diesem Qualitätsstandard können Sie vertrauen!
Schnelle und unkomplizierte Unterstützung
Unsere Kontaktaufnahme nach Ihrer Anfrage erfolgt zügig und in einfachen Schritten beginnen wir mit unserer Hilfe. So sorgen wir für Ihr Plus im Leben!
Innovative und einfache Hilfe
Unsere Tätigkeiten werden transparent und stets nachvollziehbar digital dokumentiert. Auf Wunsch erhalten Sie bzw. Ihre Angehörigen auch online Zugriff auf den Abrechnungsprozess – für ein noch bequemeres Erlebnis!
Qualitätsgeprüfte und anerkannte Leistungen
Wir sind ein nach Landesrecht anerkannter Dienstleister. Als solcher erbringen wir nicht nur eine qualitätsgesicherte Unterstützung, sondern können auch mit allen Pflegekassen abrechnen. So bezahlen Sie keinen Cent zu viel!
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist, wenn ich Pflegegrad 1 habe?
Unsere Beauftragung ist an keinen Pflegegrad geknüpft. Wir helfen Ihnen sowohl ohne Pflegegrad als auch mit Pflegegrad 1 sehr gerne. Mit Pflegegrad 1 fällt zum 01.01.2027* der Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI ersatzlos weg. Dies schränkt nur die Refinanzierung über die Pflegekasse ein, nicht aber unsere Tätigkeiten. Auf Wunsch beraten wir Sie zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, sogar unter Auslassung der Pflegekasse!
Warum ist von „bis zu 300 € pro Monat“ die Rede?
Der konkrete Anspruchsbetrag* ist vom Alter der pflegebedürftigen Person abhängig. Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige ab 01.01.2027 Anspruch auf das Sozialraumbudget. Dieses beträgt für Menschen bis 25 Jahre 300 € und für alle älteren Personen 175 € jeweils pro Monat.
Welche Mitarbeiter/innen kommen zu mir?
Unsere freundlichen und geschulten Mitarbeiter/innen sind in Festanstellung und/oder ehrenamtlich für uns tätig. Wir legen viel Wert auf eine kontinuierliche Versorgung durch nicht wechselnde Personen. Sofern eine Abwesenheit (z.B. Fortbildung, Urlaub oder Krankheit) unvermeidbar ist, bemühen wir uns natürlich um adäquaten Ersatz.
Was ist der Gemeinsam e. V.?
Der Gemeinsam e. V. hat sich als gemeinnütziger Verein darauf spezialisiert, pflegebedürftigen Menschen, wie auch dementiell erkrankten Personen, im Alltag zu helfen und sie zu betreuen. Eine Vereinsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Beauftragung unserer Tätigkeiten. Wir sind seit 2016 nach Landesrecht als Unterstützungsangebot anerkannt und zur Abrechnung mit allen Pflegkassen berechtigt. Gegründet wurde der Verein bereits 1987 in Krefeld und ist seither frei-gemeinnützig, ohne übergeordnete Trägerschaft tätig.
Ihre Ansprechpartner
Silke Lucks vom Gemeinsam e. V. steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Telefon:0 21 51 – 60 749 83
Nikias S. Deckner vom Gemeinsam e. V. steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Telefon:0 21 51 – 60 749 63
1Wem dürfen wir helfen?
2Welcher Pflegegrad liegt vor?
3Wo sollen wir helfen?
4Welche Unterstützung wünschen Sie sich?
5Wie können wir Sie am besten erreichen?
Schritt 1 von 5
Wem dürfen wir helfen?
Unterstützen Sie unsere Arbeit
Mitgliedschaft im Verein
Als gemeinnütziger Verein besteht unsere Basis aus unseren Mitgliedern. Durch deren Unterstützung sind wir in der Lage unserem Vereinszweck gemäß unserer Satzung nachzukommen. Sie wollen unseren Verein und seine Ziele mit einem Jahresbeitrag von 30 Euro oder mehr unterstützen? Stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf Mitgliedschaft und engagieren Sie sich aktiv oder passiv im Verein.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: 0 21 51 – 60 749 80.