Was bezeichnet der Begriff körper­bezogene Pflege­maß­nahmen?

Tätigkeiten, die eine nichtmedizinische Hilfestellung darstellen.

Hierunter fallen Leistungen, die Sie in den Bereichen der Selbstversorgung und der Mobilität unterstützen. Je nach Bedarf helfen wir Ihnen bei der Körperpflege und bei Toilettengängen, beim An- und Auskleiden sowie beim Essen und Trinken. Wir unterstützen Sie in Ihrer Mobilität vom Aufstehen aus dem Bett bis hin zum Treppensteigen.