Was bezeichnet der Begriff Behandlungs­pflege?

Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt.

Hierzu gehören z. B. Tätigkeiten wie Gabe von Medikamenten, Richten von Medikament-Wochendosetten, Wechseln von Wundverbänden*, Verabreichungen von Injektionen (z. B. Heparin oder, Insulin), An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden.

Hierüber stellt Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, die durch den Pflegedienst bei der Krankenversicherung zur Genehmigung eingereicht werden muss. Aus der Diagnose auf der Verordnung häuslicher Krankenpflege muss sich die zu erbringende Tätigkeit ergeben, sodass die Krankenversicherung nachvollziehen kann, warum Sie die betreffende medizinische Leistung nicht selbst durchführen können.

*Für die Versorgung besonderer Wunden, für den Wechsel von Verbänden z. B. chronischer Wunden oder die Portversorgung verfügen wir über speziell ausgebildetes Personal, das eine professionelle Wundversorgung sicherstellt.