Be­hand­lungs­pflege abgelehnt?

In seltenen Fällen kann es durch Ihre Krankenkasse zu einer Ablehnung einer Leistung kommen, die in einer Verordnung häuslicher Krankenpflege enthalten war. Gerne sind wir Ihnen auch in dieser Situation ein guter Wegbegleiter und helfen Ihnen, einen Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen. Sollte jedoch auch ein Widerspruch erfolglos bleiben, sind wir gehalten, Ihnen die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wir werden hier aber in jedem Fall die Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.